Sprachförderung
Sprache ist der Schlüssel zur Integration – unabdingbar für das Leben in Deutschland ist das Erlernen der deutschen Sprache. Ebenso wichtig sind einige wichtige Grundkenntnisse, beispielsweise der deutschen Rechtsordnung, Gesellschaft, Kultur oder Geschichte.
Seit 1988 führt die Kreisvolkshochschule Deutsch-Sprachkurse für Ausländer durch. Anfangs wurden diese in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit für Aussiedler aus Polen, Rumänien und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion angeboten, dezentral in den Gemeinden.
Seit 2005 wurden diese Kurse durch die Einführung eines professionellen Sprachförderungsprogrammes mit Alphabetisierungs- und Integrationskursen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger abgelöst.
Darüber hinaus hat die Kreisvolkshochschule in den vergangen Jahren weitere Maßnahmen der Sprachförderung bis hin zum Niveau B2 durchgeführt, gefördert durch verschiedene Institutionen wie beispielsweise das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr oder die Bundesagentur für Arbeit.
Integrationskurse gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Die Kreisvolkshochschule St. Wendel führt für Ausländer, Spätaussiedler und Bürger der Europäischen Union allgemeine Integrationskurse, Integrationskurse mit Alphabetisierung sowie Wiederholerkurse durch.
Integrationskurse setzten sich aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs zusammen. Sprachkurse beinhalten wichtige Aspekte des alltäglichen Lebens, in Orientierungskursen stehen unter anderem Gesellschaft, Kultur, Geschichte, Rechte oder Pflichten in Deutschland im Mittelpunkt.
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtseinheiten) sowie einem Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten).
Ein Integrationskurs mit Alphabetisierung umfasst einen Sprachkurs mit 900 Unterrichtseinheiten sowie einen Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten.
Der Sprachkursteil eines Integrationskurses schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“, der Orientierungskurs mit der Prüfung „Leben in Deutschland“.
Bei Nichterreichen der Niveaustufe B1 kann ein Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 UE gestellt werden – dies sind Wiederholerkurse.
Alle Kurse finden in Vollzeit statt, dies meint: von Montag bis Freitag mit jeweils fünf Unterrichtseinheiten.
An einem Integrationskurs kann oder muss man teilnehmen. Dies hängt davon ab, welchen Status der jeweilige potentielle Kursteilnehmer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder dem Bundesverwaltungsamt verliehen bekommt.
Ausländer, die aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Ziele der Integrationskurse:
- Vermittlung von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache bis zum angestrebten Niveau einer selbständigen Sprachverwendung (B1, im Alpha-Kurs A2)
- Vermittlung von Wissen zur Alltagsorientierung. Dazu gehören u. a. Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
- Vermittlung von Kenntnissen der Rechsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland
Kosten
Die Teilnahme wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Es muss ein Eigenanteil in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde gezahlt werden.
Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie anderer Sozialleistungen, wie z. B. Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII etc. können auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden.
Bei erfolgreicher Teilnahme am Abschlusstest, kann das Bundesamt 50 Prozent des gezahlten Kostenbeitrags zurückbezahlen. Dies gilt aber nur, wenn zwischen dem Ausstellen der Teilnahmeberechtigung und dem Abschlusstest nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html