Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule werden Entgelte nach Bestimmungen der Entgeltordnung in der Fassung des Beschlusses des Kreistages St. Wendel vom 11.12.2023 erhoben.
Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den für die einzelnen Veranstaltungen erforderlichen Aufwendungen und nach der Dauer der Lehrveranstaltungen. Die im Arbeitsplan angegebene Gebühr bezieht sich auf die erforderliche Teilnehmerzahl ab 10. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl ist das Entgelt entsprechend umzulegen.
Benötigte Materialien (z. B. Kreativkurse) oder Zutaten (z. B. Kochkurse) werden in der Regel vom Dozenten gesondert berechnet. Die Entgelte für kulturelle Sonderveranstaltungen werden vom Landrat von Fall zu Fall festgesetzt, da es sich hierbei nicht um ein Entgelt im Sinne des § 156 Nr. 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes handelt.
Alle TeilnehmerInnen der Kreisvolkshochschule begründen durch ihre Teilnahme ihre Zahlungspflicht, soweit einzelne Veranstaltungen nicht kostenlos angeboten werden.
Bei der Teilnahme an Kursveranstaltungen wird eine Zahlungspflicht dann nicht begründet, wenn einzelne TeilnehmerInnen lediglich zur Information am ersten Kurstag teilnehmen und sich dann schriftlich noch vor dem zweiten Kurstag bei der Außenstelle abmelden.
Eine Abmeldung bei den Kursleitern ist nicht ausreichend. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Bei der Teilnahme an mehr als einem Kurstag ist in der Regel das volle Entgelt für den Kurs zu entrichten.
Eine Rückerstattung der Kursgebühr wegen Nichtteilnahme ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Bei Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Entscheidung über eine Rückerstattung trifft die Geschäftsstelle nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.