Ermäßigungen
An Kursen und Vortragsreihen aller Stoffgebiete können Jugendliche ohne eigenes Einkommen, deren Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld-II sind, sowie TeilnehmerInnen, die Empfänger von Arbeitslosengeld-II (oder vergleichbare Leistungen beziehen wie bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) kostenlos teilnehmen. Die Voraussetzungen nach Satz sind vom Antragsteller durch Vorlage des entsprechenden Bescheides der zuständigen Stelle nachzuweisen.
Auf das zu zahlende Entgelt für Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule wird außerdem eine Ermäßigung bei Jugendlichen bis 18 Jahren gewährt (außer bei berufsbildenden Maßnahmen); die Ermäßigung beträgt 15 % des Entgeltes.